
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee / ©BR_D
Obere Denkmalbehörde
Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die nachgeordneten Denkmalbehörden und wird - falls erforderlich - als Sonderaufsichtsbehörde tätig. In die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen alle 10 kreisfreien Städte, für die kreisangehörigen Gemeinden fungiert der Kreis als Obere Denkmalbehörde.
Unsere Funktion als Obere Denkmalbehörde
Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die nachgeordneten Denkmalbehörden und wird - falls erforderlich - als Sonderaufsichtsbehörde tätig. In die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen alle 10 kreisfreien Städte, für die kreisangehörigen Gemeinden fungiert der Kreis als Obere Denkmalbehörde.
Tätigkeitsfelder
Darüber hinaus erarbeiten wir
- Stellungnahmen für andere Teildezernate und Dezernate
- Petitionen für den Petitionsausschuss des Landtages
- Eingaben von Privatpersonen, die bei der Obersten Denkmalbehörde (Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) oder bei der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde eingereicht werden
Weitere Tätigkeiten sind
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (sog. TÖB-Beteiligungen) bei Bebauungsplanverfahren, Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
- Durchführung von Geschäftsprüfungen bei Unteren Denkmalbehörden
- Beratungen der Unteren Denkmalbehörden bei steuerrechtlichen Angelegenheiten
Zusätzlich sind wir zuständig für
- Löschungen im Grundbuch
- Ablieferungsangelegenheiten