
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee / ©BR_D
Obere Denkmalbehörde
Unsere Funktion als Obere Denkmalbehörde
Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die nachgeordneten Denkmalbehörden und wird - falls erforderlich - als Sonderaufsichtsbehörde tätig. In die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen alle 10 kreisfreien Städte, für die kreisangehörigen Gemeinden fungiert der Kreis als Obere Denkmalbehörde.
Tätigkeitsfelder
Darüber hinaus erarbeiten wir
- Stellungnahmen für andere Teildezernate und Dezernate
- Petitionen für den Petitionsausschuss des Landtages
- Eingaben von Privatpersonen, die bei der Obersten Denkmalbehörde (Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) oder bei der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde eingereicht werden
Weitere Tätigkeiten sind
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (sog. TÖB-Beteiligungen) bei Bebauungsplanverfahren, Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
- Durchführung von Geschäftsprüfungen bei Unteren Denkmalbehörden
- Beratungen der Unteren Denkmalbehörden bei steuerrechtlichen Angelegenheiten
Zusätzlich sind wir zuständig für
- Löschungen im Grundbuch
- Ablieferungsangelegenheiten
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: