Einstellung

Das Teildezernat 47.1.3 ist unter anderem zuständig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren.

Bitte beachten Sie, dass alle die Lehrkräfteeinstellungsverfahren betreffenden Regelungen, Informationen etc. ausschließlich im Internet veröffentlicht werden. Die Seiten werden laufend aktualisiert, so dass Sie sich über den unten angegebenen Link über den jeweils aktuellen Stand informieren können.

Das Teildezernat 47.1.3 ist unter anderem zuständig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren.

Wir begleiten sowohl die Schulleitungen als auch die Bewerber/innen beratend während der laufenden Auswahlverfahren. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter „Kontakte“.

Nach erfolgter Personalauswahl ändert sich die Zuständigkeit innerhalb der Bezirksregierung; sie wechselt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Personalsachbearbeitung für die zukünftige Schule (Teildezernate 47.3 bis 47.7 und 47.9).

Die Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Download.

 

Weiterführende Informationen / Links:

www.leo.nrw.de (Internetseite zum Lehrereinstellungsverfahren)

Zuständigkeit: Lehrkräfteeinstellung (Kontakte)

Zuständigkeit: Personalsachbearbeitung (blauer Kasten)

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