
Arbeitsschutz
Verantwortung vor Ort
Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Fachliche Unterstützung
In der Schulabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf stehen Ihnen Ansprechpersonen unter "Kontakt" für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit.
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