NOEX AG
Datum
19.06.2023
zuletzt geändert Datum
19.06.2024
Datum der Umweltinspektion
21.02.2023
20.03.2024
Anlagenbezeichnung
Zerlegezentrum mit Elektro- und Elektronikgerätezerlegung, Kühlschränke, Flachbildschirme
Standort

Benzstr. 1

41515 Grevenbroich

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1h und 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.10.1.1, 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1. 8.12.2 und 8.12.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
54 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
15 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen 
  • Management und Betriebsorganisation (Wartungs- und Instandhaltungsregelungen, Betriebsanweisungen) 
  • AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte, Löschwasserrückhaltung) 
  • Altanlagensanierung gem. TA Luft / ABA VwV 
  • Registerprüfung 
  • Abfallnachweisverfahren 
  • Abscheideranlagen 
  • Einleitung von Abwässern z.B. Waschplatz / Indirekteinleitergenehmigung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.