Kleingartenförderung / Dezernat 35.5

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet Kommunen eine Förderung für Kleingartenanlagen. 

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Dauerkleingärten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Anträge können von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Welche Förderung gibt es?

Die Förderung kann 60 bzw. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. 

Was wird gefördert?

  • Grunderwerb zur Bestandssicherung sowie zur Schaffung oder Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen
  • Bau und Erweiterung bestehender Dauerkleingartenanlagen
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Kleingartenanlagen
  • Maßnahmen zur besseren Eingliederung in das kommunale öffentliche Grünsystem, beispielsweise durch Wege, Spiel- und Erholungsflächen
  • Schaffung und Einrichtung gemeinschaftlich genutzter und öffentlich zugänglicher Gartenparzellen für soziale, Bildungs- oder naturschutzfachliche Zwecke, beispielsweise Lehr-, Lern-, Schau- oder Themengärten
  • Umgestaltung von Parzellenzuschnitt und Parzellengröße in älteren Kleingartenanlagen
  • Neubau, Sanierung und Nachrüstung sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen einschließlich erforderlicher Abwasseranlagen und deren Anschluss

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Ersatzanlagen für anderweitig in Anspruch genommenes Dauerkleingartengelände
  • reine Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, beispielsweise Reparaturen, Pflege oder geringfügiger Ersatz
  • elektrische Versorgungsanlagen außerhalb sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Bau und Unterhaltung von Vereinsheimen und Gartenlauben
  • Abwasseranlagen, an die Einzelgärten oder darin befindliche bauliche Anlagen direkt oder indirekt angeschlossen werden
  • Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten, Notargebühren, Vermessungskosten und Entschädigungen nach dem Bundeskleingartengesetz

Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Förderung?

Die zu erfüllenden Rahmenbedingungen sind in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kleingartenanlagen dargelegt. 
 

Wo kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge sind für den Regierungsbezirk Düsseldorf an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. 

Weiterführende Informationen