Windkraftanlage (Symbolbild)

Windenergienutzung

Der Windenergienutzung kommt bei der Stromerzeugung eine herausragende Rolle zu. Sie ist kostengünstig, technisch ausgereift und an geeigneten Standorten raumverträglich. Zudem trägt sie zur Energiesicherheit bei.

Dabei nehmen die Anlagenstandorte und auch die Zuwegungen nur relativ wenig Raum in Anspruch, denn zwischen den Anlagen kann die Fläche z.B. weiterhin für die Landwirtschaft genutzt werden.

Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) sind für die Windenergienutzung Windenergiebereiche als Ziele der Raumordnung festgelegt. Sie haben den Status von Vorranggebieten ohne die außergebietliche Ausschlusswirkung von Eignungsgebieten.

Eine grundlegende Änderung der Festlegungen für die Windenergienutzung und eine Aufstockung der bei der Aufstellung des RPD festgelegten Windenergiebereiche erfolgte über die am 18.07.2025 wirksam gewordene 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf. Am 05.11.2025 wurden in einer Veranstaltung mit Kommunen des Planungsraumes die entsprechenden neuen Planinhalte und aktuelle Fragestellungen näher beleuchtet. Die zugehörige Präsentation finden Sie hier.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Regionalplanungsregion nicht identisch mit dem Regierungsbezirk ist: Die Bezirksregierung ist die zuständige Regionalplanungsbehörde für den Regierungsbezirk Düsseldorf außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der Planungsraum der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf umfasst somit die Kreise Kleve, Mettmann und Viersen, den Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Die Regionalplanungsbehörde ist zugleich Geschäftsstelle des Regionalrates Düsseldorf (vgl. § 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen).