Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen

23. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau

(Änderung von AFA in ASB und ASB in AFA)

Zentraler Anlass für die 23. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau ist die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bedburg-Hau, durch die der Bau eines neuen Feuerwehrhauses und einer neuen Grundschule ermöglicht werden soll. Mit dieser Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung geschaffen werden, indem der Bereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) festgelegt wird.

Die Gemeinde Bedburg-Hau beabsichtigt, im Ortsteil Hau neben einer bestehenden Dreifachturnhalle eine neue Grundschule „Sankt Antonius“ sowie ein Feuerwehrhaus zu errichten.

Die bestehende Grundschule befindet sich weiter südlich am Ortsausgang von Hau an der Antoniterstraße. Sie soll einen Neubau im Plangebiet erhalten, da das derzeitige Schulgebäude hinsichtlich des Raumprogramms nicht mehr den Anforderungen einer modernen Schulpädagogik entspricht und die Schul- sowie Ganztagsbetreuung nicht mehr ausreichend abgedeckt werden können. Zudem soll der Neubau die beiden anderen Schulstandorte in Bedburg-Hau entlasten.

Die Gemeinde Bedburg-Hau favorisiert den vorgeschlagenen Standort für den Schulneubau, weil die vorhandene Dreifachturnhalle und die bestehenden Parkplätze durch die neue Grundschule mitgenutzt werden können. Ein Neubau am bestehenden Schulstandort ist nicht sinnvoll, da die bestehenden Gebäude weiter genutzt werden sollen und im Zeitraum von Abriss und Neubau keine Möglichkeit bestünde, die zweizügige Schule sowie die Ganztagsbetreuung angemessen unterzubringen. Andere Standorte sind entweder nicht verfügbar oder würden den Bau neuer Turnhallen und Parkplätze erfordern.

Der Neubau eines Feuerwehrhauses ist erforderlich, da die bestehenden Feuerwehren und -gerätehäuser für die neu anzuschaffenden Fahrzeuge gemäß der Brandschutzbedarfsplanung zu klein sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus im Sinne der DIN 14092 sowie der DGUV Information 205-008 (Sicherheit im Feuerwehrhaus) entsprechen.

Insgesamt umfasst das Plangebiet ca. 6 ha, wovon nur ca. 1,5 ha für den Neubau der Schule und der Feuerwehr erforderlich sind. Die Festlegung umfasst eine größere Fläche, da bestehende Nutzungen wie z. B. die Turnhalle, baulich geprägte Teile des Sportplatzes (Vereinsgelände, Parkplatz) und bestehende Wohnbebauung in den Siedlungsbereich aufgenommen werden sollen. Die Grenze des ASB soll damit so angepasst werden, dass die Neubauten ermöglicht und die bestehenden Siedlungsnutzungen berücksichtigt werden.

Im RPD ist das Plangebiet derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) ohne weitere überlagernde Funktionen festgelegt. Aufgrund der dargestellten Planungen soll die zeichnerische Festlegung in ASB geändert werden.

Zum Ausgleich für den Eingriff in den Freiraum bzw. zum Schutz des Freiraums soll ein östlich gelegener ASB auf den baulichen Bestand reduziert werden. Die ca. 1,3 ha werden aufgrund der nahe gelegenen Hochspannungsleitung von der Gemeinde nicht für eine größere bauliche Entwicklung vorgesehen. An den Randbereichen ist weiterhin eine kleinräumige Siedlungsentwicklung möglich. Im RPD wird dieser Bereich dann als AFA ohne weitere überlagernde Funktionen festgelegt.

bisheriges Verfahren

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 14. August 2025 (mit Sonderbeilage) – von der beabsichtigten Regionalplanänderung unterrichtet.

Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
 

Scoping

Bei der Änderung von Raumordnungsplänen ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des (geänderten) Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts beteiligt. Soweit sich aus den Stellungnahmen relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichts oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.


Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 104. Sitzung am 11. Dezember 2025 unter TOP 9 die Aufstellung dieser Regionalplanänderung beschlossen.

Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage eingesehen werden.

Ausblick

Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird in der Zeit vom 9. Januar bis einschließlich 9. Februar 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.

Hierzu werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanungatbrd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de) gebeten.

Details zum Beteiligungsverfahren entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 25. Dezember 2025 und der Sonderbeilage zum Amtsblatt.