Änderungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
Der Regionalplan ist kein statischer Plan. Ändern sich die Planungsziele für einzelne Bereiche oder Themen, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich Rechtsvorschriften, dann kann eine Änderung des Regionalplans erforderlich werden.
Der Ablauf einer Regionalplanänderung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) geregelt.
Das Verfahren startet mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Absatz 1 ROG. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wird bereits zu einem frühen Verfahrenszeitpunkt ein Screening oder Scoping durchgeführt. Dabei wird mit den Fachbehörden geklärt, ob eine Umweltprüfung erforderlich ist; gegebenenfalls wird der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festgelegt.
Der Regionalrat leitet das offizielle Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss nach § 19 Absatz 1 LPlG ein. Der Regionalrat tagt in der Regel alle drei Monate. Tagesordnung und Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem zu finden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht gegeben. Hierzu werden die Planunterlagen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht. Details zum Beteiligungsverfahren werden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekanntgegeben.
Der Regionalrat entscheidet nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung der Regionalplanänderung. Anschließend wird die Regionalplanänderung der Landesplanungsbehörde angezeigt, die eine Rechtsprüfung vornimmt. Ist das Planverfahren ordnungsgemäß verlaufen, wird die Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Regionalplanänderung wirksam.
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