27. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Issum
(Änderung von AFA in ASB und ASB-Z)
Anlass für die 27. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Gemeinde Issum ist es, einen neuen Standort für den Bau einer Grundschule in der Ortslage Sevelen planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge dessen ist die städtebauliche Umplanung und Sicherung des bestehenden Freizeitstandorts erforderlich.
Die Gemeinde Issum beabsichtigt, im Ortsteil Sevelen eine neue Grundschule zu errichten. Eine solche Einrichtung besteht dort bislang nicht. Zugleich sind die beiden Grundschulen in der Hauptortslage Issum stark sanierungsbedürftig. Sie müssen barrierefrei ausgebaut und hinsichtlich des Brandschutzes an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Diese Ausgangslage soll genutzt werden, um eine der beiden bestehenden Grundschulen aus der Hauptortslage Issum nach Sevelen zu verlagern. Dadurch wird eine ausgewogenere räumliche Verteilung der Bildungsinfrastruktur erreicht, der Schülerbusverkehr reduziert und während der Umbauphase ein störungsfreier Schulbetrieb ermöglicht.
Als geeigneten Standort für den Schulneubau hat die Gemeinde Issum die Flächen des ursprünglich geplanten Tagungshotels mit freizeitorientierten Anlagen am südwestlichen Rand des Sport- und Freizeitzentrums Sevelen identifiziert. Diese sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als „Sonstiges Sondergebiet Nr. 11.6“ dargestellt und befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Nach Prüfung weiterer potenzieller Schulstandorte innerhalb des ASB Sevelen stellte die Gemeindeverwaltung fest, dass der beschriebene Bereich aufgrund seiner Flächengröße und Verfügbarkeit die höchste Eignung aufweist.
Mit dieser Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung geschaffen werden, indem der Bereich des geplanten Schulstandorts als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) festgelegt wird. Derzeit ist er im RPD als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) festgelegt.
Ergänzt wird die geplante Regionalplanänderung durch folgende geänderte regionalplanerische Festlegungen:
Das nordöstlich an den neuen ASB angrenzende Sport- und Freizeitzentrum Sevelen ist bislang im RPD als AFA festgelegt und soll künftig als „ASB für zweckgebundene Nutzungen“ (ASB-Z) festgelegt werden. Die Abgrenzung folgt dem baulichen und rechtlichen Bestand und schließt auch die randlich gelegenen Nutzungen des Reitstalls und des Schießstands mit ein. Ziel dieser neuen Festlegung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Anlagen (z. B. Schießstand, Reitsportanlage, Sportplätze, Schwimmbad) sowie die Gewährleistung einer geordneten räumlichen Entwicklung.
Gleiches gilt für das südöstlich der L 476 gelegene Wohngebiet an der Friedensstraße. Auch hier soll der bestehende bauliche Bestand, der derzeit als AFA festgelegt ist, als ASB festgelegt werden, um eine planungsrechtliche Bestandssicherung und geordnete räumliche Entwicklung zu gewährleisten. Die südliche Abgrenzung des ASB ergibt sich aus dem bereits festgelegten „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE), der die ökologisch bedeutende Freiraumverbindung entlang des Sevelener Landwehrbachs sichert, der als Biotopverbundfläche eine besondere Bedeutung zukommt.
Darüber hinaus werden das nordwestlich an die Ortslage Sevelen angrenzende Gewerbegebiet Vorst (nicht störende Nutzungen) sowie die Bebauung südlich des Vorster Heidweges in diese Regionalplanänderung einbezogen. Hier wird im Rahmen der Bestandsnachzeichnung der bestehende AFA als ASB festgelegt. Dies dient der Sicherung und geordneten Entwicklung des bestehenden Nutzungsbestands. Eine zukünftige Nutzungsverdichtung ist grundsätzlich möglich. Die nördliche Abgrenzung des ASB berücksichtigt dabei den dort festgelegten BSLE, der die Freiraumverbindung entlang des Sevelener Landwehrbachs sichert. Der Landschaftsplan Kleve setzt hier das Landschaftsschutzgebiet „Gelderner und Sevelener Heide“ fest. Im Westen endet die ASB-Festlegung an der L 362, der eine raumordnerische Raumgrenzenfunktion zukommt.
Insgesamt umfasst der Änderungsbereich rund 42 ha. Die westliche Erweiterung des ASB Sevelen im Gewerbegebiet Vorst umfasst 11,3 ha. Die regionalplanerische Nachzeichnung des Sport- und Freizeitzentrums als ASB-Z erstreckt sich über 18,1 ha, die Bestandssicherung des Wohngebiets südöstlich der L 476 über 10 ha. Der östliche Teil der ASB-Neufestlegung im Bereich des Schulneubaus weist eine Flächengröße von 2,8 ha auf. Hier besteht zwar eine Darstellung als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan, jedoch kein baulicher Bestand. Somit wird lediglich für den Neubau der Schule eine bislang unbebaute Freifläche von etwa 2,8 ha durch den ASB überplant.
Im RPD sind alle dargestellten Teilbereiche derzeit durchgängig als AFA ohne weitere überlagernde Funktionen festgelegt. Aufgrund der Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (Ziele 2-3, 6.1-1 ff.) sowie der regionalplanerischen Vorgaben des RPD (Kapitel 3.1.1, Ziel 1; Kapitel 3.1.2, Ziel 2) ist eine Siedlungsentwicklung im Planbereich bislang nicht vorgesehen. Daher sollen die betroffenen Flächen künftig als ASB beziehungsweise in einem Teilbereich als ASB-Z festgelegt werden.
bisheriges Verfahren
Frühzeitige Unterrichtung
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 4. Dezember 2025 (mit Sonderbeilage) – von der beabsichtigten Regionalplanänderung unterrichtet.
Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planänderung bedeutsam sein können.
Scoping
Bei der Änderung von Raumordnungsplänen ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des geänderten Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts beteiligt. Soweit sich aus den Stellungnahmen relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichts oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.
Aufstellungsbeschluss
Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 105. Sitzung am 19. März 2026 unter TOP 7 die Aufstellung dieser Regionalplanänderung beschlossen.
Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage eingesehen werden
Ausblick
Beteiligungsverfahren
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird in der Zeit vom 17. April bis einschließlich 18. Mai 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Hierzu werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211 475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung
brd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de) gebeten.
Details zum Beteiligungsverfahren entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 2. April 2026 und der Sonderbeilage zum Amtsblatt.