28. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal
(Festlegung von ASB-GE und GIB)
Die Stadt Wuppertal hat einen Antrag auf Änderung des Regionalplans gestellt mit dem Ziel der Festlegung von Allgemeinen Siedlungsbereichen für Gewerbe (ASB-GE) und Bereichen für Gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) an insgesamt fünf Standorten im Stadtgebiet. Dieser gibt Anlass zur Einleitung des Verfahrens zur 28. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal.
Mit den Festlegungen der 28. Änderung des RPD soll das Gewerbeflächendefizit verringert werden. Zuletzt im Jahr 2023 hat das Siedlungsflächenmonitoring für die Stadt Wuppertal einen Fehlbedarf an Gewerbeflächen in Höhe von ca. 120 ha ermittelt. Zum Stichtag 01.01.2026 wird ein neues Siedlungsflächenmonitoring durchgeführt. Nach Auswertung der entsprechenden Daten werden aktuelle, ggf. veränderte Werte zur Verfügung stehen und im Verfahren zur 28. Änderung des RPD berücksichtigt werden.
Im Rahmen der 28. Änderung des RPD soll keine Änderung der textlichen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf erfolgen. Vorgesehen sind ausschließlich Änderungen der zeichnerischen Festlegungen. Diese sind vorgesehen in den folgenden Bereichen:
Geplante Festlegung GIB Schöller-West
Der Standort Schöller-West liegt zwischen der Schienentrasse der Regiobahn (S28) und der Stadtgrenze zur Stadt Mettmann im Westen des Stadtbezirks Vohwinkel. Auf Mettmanner Seite befindet sich auf Regionalplanebene ein GIB. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Im RPD ist der Bereich derzeit als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFA) mit überlagernden Funktionen als Regionaler Grünzug (RGZ) und Bereich für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) festgelegt. Mit der 28. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 15 ha eine Änderung der zeichnerischen Festlegung in „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ erfolgen.
Geplante Festlegung ASB-GE Schmiedestraße
Der Bereich Schmiedestraße liegt zwischen der Bundesautobahn 46 und der Stadtgrenze zur Stadt Hückeswagen im Norden des Stadtbezirks Oberbarmen zwischen der Autobahnanschlussstelle Wuppertal-Oberbarmen und dem Autobahnkreuz Wuppertal-Nord. Der Bereich soll voraussichtlich als Teilfläche einer gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung mit einer unmittelbar nördlich auf Sprockhöveler Stadtgebiet anschließenden Fläche entwickelt werden. Eine entsprechende Flächenausweisung auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel ist nicht Teil dieses Planverfahrens.
Im RPD ist der Bereich derzeit als AFA und Wald, teilweise mit einer überlagernden Funktion als BSLE, festgelegt. Mit der 28. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Änderung der zeichnerischen Festlegung in ASB-GE erfolgen. Im Westen des Bereichs enthält der RPD eine nachrichtliche Übernahme einer Trasse einer Höchstspannungsfreileitung in nord-südlicher Richtung, welche unverändert erhalten bleiben soll.
Geplante Festlegung ASB-GE Dorner Weg
Der Standort Dorner Weg liegt unmittelbar südlich anschließend an die Landesstraße L418 im Süden des Stadtbezirks Elberfeld. In dem Bereich liegt derzeit eine Hockeysportanlage. Der Standort soll einer gewerblichen Ergänzung der „Technologieachse Süd“ auf den Wuppertaler Südhöhen dienen.
Im RPD ist der Bereich derzeit als AFA mit einer überlagernden Funktion als RGZ festgelegt. Mit der 28. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 2 ha eine Änderung der zeichnerischen Festlegung in ASB-GE erfolgen.
Geplante Festlegung ASB-GE Lichtscheid-Süd
Der Standort Lichtscheid-Süd liegt – ca. 1,5 km östlich der Fläche Dorner Weg – ebenfalls unmittelbar südwestlich anschließend an die Landesstraße L418 im Süden der Ortslage Lichtscheid im Stadtbezirk Barmen.
Im RPD ist der Bereich derzeit als AFA mit überlagernden Funktionen als RGZ und BSLE festgelegt. Mit der 28. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 5 ha eine Änderung der zeichnerischen Festlegung in ASB-GE erfolgen.
Geplante Festlegung ASB-GE Linde
Der Standort Linde liegt östlich der Ortslage Linde im Stadtbezirk Ronsdorf, unmittelbar östlich anschließend an die Straße Jägerhaus. Der Bereich wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt.
Im RPD ist der Bereich derzeit als AFA mit einer überlagernden Funktion als BSLE festgelegt. Mit der 28. Regionalplanänderung soll für diesen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 2 ha eine Änderung der zeichnerischen Festlegung in ASB-GE erfolgen. Im Süden des Bereichs enthält der RPD eine nachrichtliche Übernahme einer Trasse einer Höchstspannungsfreileitung in ost-westlicher Richtung, welche unverändert erhalten bleiben soll.
Ausblick
Scoping und frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die geplante Regionalplanänderung eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des (geänderten) Raumordnungsplans auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Hierfür ist zunächst – unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann – der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festzulegen (Scoping).
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden durch eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf von der beabsichtigten Regionalplanänderung unterrichtet.