Privatschulen (Schulen in freier Trägerschaft)
Neben dem öffentlichen (= staatlichen) Schulsystem bestehen in der Bundesrepublik Deutschland aus sehr langer Tradition heraus auch eine Vielzahl von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).
Gerade im Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren zahlreiche konfessionell, weltanschaulich oder durch besondere pädagogische Interessen und Konzepte geprägte private Schulen, die das staatliche Schulangebot abrunden und ergänzen. Speziell der Regierungsbezirk Düsseldorf kann sowohl in seinen industriellen Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr als auch in seinen ländlich geprägten Gebieten (fast) flächendeckend Privatschulen vorweisen. Um diese privaten Schulen kümmert sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf als (oberer) staatlicher Schulaufsichtsbehörde das Dezernat 48.04.
Haben Sie Interesse oder Informationsbedarf? Wir haben für Sie in besonderen Merkblättern weitergehende Informationen zu den folgenden Stichworten zusammengestellt:
Ersatzschulen
Genehmigte private Ersatzschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Verzeichnisse)
- Liste Ersatzschulen
Bitte beachten Sie:
Aufgelistet sind ausnahmslos alle privaten Ersatzschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf, die zum angegebenen Stand genehmigt oder vorläufig erlaubt sind. Eine qualitative Aussage ist mit der Auflistung ausdrücklich nicht verbunden.
Errichtung und Genehmigung privater Ersatzschulen
Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen
Ansprechperson:
Frau Barbara Seppi
Telefon: 0211 475-4801
E-Mail: barbara.seppibrd.nrw.de (barbara[dot]seppi[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen
Private Ergänzungsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Verzeichnis)
Liste Ergänzungsschulen
Bitte beachten Sie:
Dieses Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgelistet sind alle privaten Ergänzungsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf, deren Errichtung und Betrieb entsprechend der Verpflichtung nach § 116 Absatz 2 SchulG zum angegebenen Stand angezeigt worden und für die hier Unterlagen (noch) vorhanden sind. Eine qualitative Aussage ist mit der Auflistung ausdrücklich nicht verbunden.Die Schulaufsicht über anerkannte allgemeinbildende ausländische oder internationale Ergänzungsschulen obliegt dem Ministerium für Schule und Bildung NRW. Ein Verzeichnis der ausländischen und internationalen Ergänzungsschulen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.
Private Ergänzungsschulen und Freie Unterrichtseinrichtungen
Ansprechperson:
Frau Linda Burger
Telefon: 0211 475-4409 (nur montags)
E-Mail: linda.burgerbrd.nrw.de (linda[dot]burger[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Übrigens:
Auch private Schulen suchen Lehrkräfte. Ein staatlich organisiertes Einstellungsverfahren findet im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft aber nicht statt. Die in Art. 7 Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normierte Privatschulfreiheit garantiert den privaten Trägern auch die volle Personalhoheit. Jeder Träger einer Privatschule kann und muss daher in eigener Verantwortung über die Beschäftigung von Lehrkräften entscheiden. Die Ansprechpartner/innen für Ihre Bewerbung finden Sie in den Verzeichnissen "Genehmigte private Ersatzschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf" und "Private Ergänzungsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf".
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