Dezernat 26: Luftverkehr
Unsere Aufgaben
Die Luftverkehrsverwaltung erfolgt nach Art. 87 d GG in Bundesauftragsverwaltung. Neben Aufgaben, die der Bund selbst wahrnimmt – wie zum Beispiel die Flugsicherung und die Überwachung gewerblicher Luftfahrtunternehmen, sind zahlreiche Aufgaben auf die Länder übertragen worden. Das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf ist als Landesluftfahrtbehörde in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln für eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zuständig:
So vor allem für die Genehmigung von Flugplätzen (internationale Flughäfen bis Modellfluggelände) sowie die Aufsicht über Flugbetrieb. Außerdem müssen Starts und Landungen außerhalb zugelassener Flugplätze hier beantragt werden. Die Luftaufsicht im Sinne von Gefahrenabwehr wird durch Sachbearbeiter für Luftaufsicht an den größeren Flugplätzen und Flughäfen vor Ort sowie im Übrigen von der überörtlichen Luftaufsicht wahrgenommen. Auch der Fluglärmbeschwerden für die Flughäfen und Flugplätze in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf nehmen wir uns an.
Als Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein und den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach sorgen wir für die Sicherheit der Passagiere und Mitarbeiter an den Flughäfen.
Dem gleichen Ziel dienen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die in Sicherheitsbereichen von Flugplätzen arbeiten
Außerdem werden im Dezernat 26 die Lizenzen der Privatpiloten verwaltet sowie die Aufsicht über Flugschulen geführt und theoretische und praktische Prüfungen von Luftfahrtpersonal abgenommen.
Leitung und Kontakt
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
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