Hochwasserschutz entlang des Rheins gemeinsam sichern: Bezirksregierung Düsseldorf informiert über erweitertes Verbandsgebiet des Deichverbands Duisburg-Xanten
Hochwasserschutz entlang des Rheins ist eine langfristige Gemeinschaftsaufgabe.
Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schützen Menschen, Wohngebiete, Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen dauerhaft vor Überflutungen durch Rheinhochwasser und leisten damit einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Vorsorge in der Region.
Der Deichverband Duisburg-Xanten übernimmt zentrale Aufgaben des Hochwasserschutzes entlang des Rheins. Dazu gehören insbesondere der Bau, die Unterhaltung und die Kontrolle von Deichen sowie weiterer Hochwasserschutzanlagen. Grundstücke innerhalb des Verbandsgebiets profitieren dauerhaft von diesen Schutzmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund informiert die Bezirksregierung Düsseldorf über die Erweiterung des Verbandsgebiets des Deichverbands Duisburg-Xanten. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer innerhalb des erweiterten Verbandsgebiets erhalten ab Mitte Juni 2026 sukzessiv entsprechende Bescheide zur Mitgliedschaft im Deichverband. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Zustellzeitpunkten kommen. Insgesamt betrifft die Erweiterung des Verbandsgebiets rund 16.000 Eigentümerinnen und Eigentümer in Bereichen von Kamp-Lintfort, Moers, Issum, Rheinberg, Duisburg und Alpen.
Grundlage für das Verfahren ist eine Satzungsänderung des Deichverbands Duisburg-Xanten aus dem Jahr 2024, mit der das Verbandsgebiet fachlich und rechtlich neu abgegrenzt wurde. Hintergrund hierfür sind unter anderem veränderte Geländehöhen infolge von Bergsenkungen. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt hierzu das gesetzlich vorgesehene Verwaltungsverfahren durch. Das Verfahren wurde bereits im Jahr 2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen konnten im Rahmen einer Offenlage eingesehen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erweiterung des Verbandsgebiets vorsorgend und fachlich begründet erfolgt. Sie bedeutet nicht, dass eine neue akute Hochwassergefahr durch den Rhein entstanden ist. Maßgeblich für die Erweiterung sind die fachlich ermittelten Verbands- und Poldergrenzen sowie der Schutz durch die bestehenden Hochwasserschutzanlagen.
Die Mitgliedschaft im Deichverband ist gesetzlich vorgesehen und knüpft an Grundstücke innerhalb des Verbandsgebiets an. Die Finanzierung der Hochwasserschutzanlagen erfolgt gemeinschaftlich über die Mitglieder des Deichverbands. Die Beiträge werden ausschließlich durch den Deichverband erhoben und für Aufgaben des Hochwasserschutzes verwendet.
Für ein typisches Einfamilienhausgrundstück mit rund 800 Quadratmetern Fläche beträgt der durchschnittliche jährliche Beitrag derzeit beispielsweise rund 56 Euro. Viele Grundstücke liegen auch darunter.
Parallel zum Versand der Bescheide veröffentlicht die Bezirksregierung Düsseldorf umfangreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dort werden unter anderem die Hintergründe des Verfahrens, die Zuständigkeiten von Bezirksregierung und Deichverband sowie Hinweise zu besonderen Fallkonstellationen erläutert.