Staatshoheitsangelegenheiten

Hier können Sie sich umfassend über Einbürgerungsangelegenheiten, das Melderecht, die Namensänderung- und Feststellung und über Pass-und Personalausweis- angelegenheiten informieren.Erstzuständig sind in Staatshoheitsangelegenheiten grundsätzlich die Kommunen, die Bezirksregierung wird als Bündelungsbehörde und im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht tätig.Zur Informationsseite der Staatshoheitsangelegenheiten