Weitere Krankenhausangelegenheiten
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Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) oder nach Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW (StrUG NRW) untergebracht werden, werden regelmäßig von einer unabhängigen Besuchskommission begangen. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen.