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Gewerberecht
Über die in ihrem Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte übt die Bezirksregierung die Fachaufsicht in gewerberechtlichen Angelegenheit aus.Welche Bereiche dieses umfasst und was sonst noch dazu gehört, lesen Sie auf der nächsten Seite.
Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Fachaufsicht über die im Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte in gewerberechtlichen Angelegenheiten ausgeübt.
Die Aufsichtsfunktion erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerungsgewerbe
- Pfandleihgewerbe
- Makler- und Bauträgergewerbe
- Reisegewerbe
- Spielrecht sowie
- Messen, Ausstellungen und Märkte
- Schließung eines Betriebes/ Untersagung eines Gewerbes
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
Außerdem versteht sich die Bezirksregierung auch als Ansprechpartnerin in sonstigen Fragen des Gaststättenrechts. Besonders wenn es um Lärm- und Geruchsbelästigung geht, kann neben den örtlichen Ordnungsbehörden auch die Bezirksregierung tätig werden.
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