
Einbürgerungsurkunde (Symbolbild) / ©Dron - stock.adobe.com
Staatshoheitsangelegenheiten
Einbürgerungsangelegenheiten, Melderecht, Namensänderung- und Feststellung und über Pass-und Personalausweisangelegenheiten.
Erstzuständig sind in Staatshoheitsangelegenheiten grundsätzlich die Kommunen, die Bezirksregierung wird als Bündelungsbehörde und im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht tätig.
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