Einbürgerungsurkunde (Symbolbild)

Staatshoheitsangelegenheiten

Einbürgerungsangelegenheiten, Melderecht, Namensänderung- und Feststellung und über Pass-und Personalausweisangelegenheiten.
Erstzuständig sind in Staatshoheitsangelegenheiten grundsätzlich die Kommunen, die Bezirksregierung wird als Bündelungsbehörde und im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht tätig.