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Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen 2021

Zum Ende des Jahres hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) den gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW den überarbeiteten Einzelhandelserlass 2021 veröffentlicht.

Der Erlass dient mit seinen Hinweisen, Empfehlungen und Weisungen der landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Im Zuge der Überarbeitung des bis dato gültigen Erlasses aus dem Jahr 2008 erfolgte insbesondere eine Aktualisierung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich weiterentwickelter rechtlicher Vorgaben oder einschlägiger Rechtsprechung hierzu. Darüber hinaus werden im raumordnerischen Teil nunmehr auch Auslegungs- und Anwendungshilfen in Bezug auf die aktuell gültigen landesplanerischen Vorgaben im Kapitel 6.5 des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gegeben. Die planerischen Anwendungshilfen zur Auslegung der raumordnerischen Vorgaben finden sich insbesondere im Kapitel 3 des Erlasses.