Wasser
Im Fachbereich Wasser ist von Europäischer Ebene (EG-Wasserrahmenrichtlinie, EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) bis hin zu den Landeswassergesetzen und den Verordnungen der oberen Wasserbehörden sehr viel im Fachrecht geregelt. Die Raumordnung kann jedoch flankierend mit eigenen Regelungen (Erfordernissen der Raumordnung) beispielsweise bei der Sicherung von Flächen oder vorsorgend, bei noch nicht per Verordnung festgesetzten Schutzgebieten, eine wichtige Funktion erfüllen. Die Regionalplanung hat neben den Inhalten des Regionalplans auch auf die Einhaltung der Erfordernisse des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz und des Landesentwicklungsplans NRW hinzuwirken. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem für Wasser zuständigen Fachdezernat 54.
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