Wasserschutzgebiet

Grundwasser- und Gewässerschutz

Durch die Darstellung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) trägt die Regionalplanungsbehörde einen Teil zur Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung bei.
In der Planungsregion Düsseldorf wird Trinkwasser sowohl aus Talsperren als auch aus dem Grundwasser und als Uferfiltrat gewonnen. Viele Gewinnungsstellen sind per Verordnung als Wasserschutzgebiet festgesetzt und zusätzlich im RPD als BGG festgelegt. Doch auch Gewinnungsstellen ohne Schutzgebietsverordnung und Reservegebiete für eine künftige Wassergewinnung, die angesichts der zunehmenden Probleme (z.B. Dürren und Klimawandel oder Nitratbelastungen) gebraucht werden könnten, sind in den BGG mit eingefasst und somit gesichert. Die BGG entsprechen dabei den tatsächlichen oder prognostizierten Schutzzonen I – III A im Sinne der Wasserschutzgebietsverordnungen. Die Zone III B ist als erweitertes Einzugsgebiet in der Beikarte 4G zum RPD dargestellt und hat die Wirkung eines Vorbehaltsgebiets. Etwa 10 % der Fläche der Planungsregion Düsseldorf ist für die Trinkwasserversorgung durch die Darstellung eines BGG gesichert. Weitere 15 % sind erweiterte Einzugsbereiche. In den BGG sind Nutzungen ausgeschlossen, welche die Nutzung des Grundwasservorkommens beeinträchtigen können. Zu diesen Nutzungen gehören unter anderem großflächige Versiegelungen, der Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen oder auch die Errichtung von wassergefährdenden Anlagen. Ziele, Grundsätze und weitere Hinweise zum Thema Grundwasser- und Gewässerschutz sind in Kapitel 4.4.3 des RPD aufgeführt.