Bauarbeiter entfernen Asbest (Symbolbild) / ©Ecology - stock.adobe.com
Umweltinformationen
Veröffentlichung Umweltinformationen
Der Öffentlichkeit wird ein Zugang zu Umweltinformationen zur Verfügung gestellt.
Hierzu können Sie u.a. auf Planfeststellungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen zugreifen.
Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen
Mit der Richtlinie 2003/4/EG (ABl. L 41 vom 14.02.2003, S. 26) über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen vom 28.01.2003 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union als Ziele der Umweltpolitik definiert
- das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen und praktischen Vorkehrungen für die Ausübung dieses Rechts festzulegen sowie
- sicherzustellen, dass Umweltinformationen selbstverständlich zunehmend öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden, um eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen.
- Genehmigungen/Planfeststellungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, sowie
- Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen betreffend den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich genetisch veränderter Organismen sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Bestandteilen,
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