Luftsicherheit
An den Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn ist die Bundespolizei für die Sicherheit zuständig. Am Flughafen Niederrhein in Weeze zeichnet sich die Bezirksregierung verantwortlich für die Luftsicherheitskontrollen der Passagiere sowie deren Gepäck.
Luftsicherungsaufgaben bezogen auf andere Personen als Passagiere (z.B. Crew, Bordpersonal und Flughafenpersonal) und den Eigensicherungsmaßnahmen werden auf Grundlage von § 8 LuftSiG wahrgenommen.
Die Aufgabenwahrnehmung obliegt dem jeweiligen Flughafenbetreiber. Dieser erfüllt die Aufgaben entweder durch eigenes Personal oder hat hierfür Unternehmen beauftragt.
Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat als zuständige Luftsicherheitsbehörde die Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf und am Flughafen Köln-Bonn. Für die Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG am Flughafen Niederrhein in Weeze ist hingegen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Luftsicherheitsbehörde.