
Luftsicherheit
An den Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn ist die Bundespolizei für die Sicherheit zuständig. Am Flughafen Niederrhein in Weeze zeichnet sich die Bezirksregierung verantwortlich für die Luftsicherheitskontrollen der Passagiere sowie deren Gepäck.
§ 8 Luftsicherheitsgesetz Luftsicherheitsaufgaben

Luftsicherungsaufgaben bezogen auf andere Personen als Passagiere (z.B. Crew, Bordpersonal und Flughafenpersonal) und den Eigensicherungsmaßnahmen werden auf Grundlage von § 8 LuftSiG wahrgenommen.
Die Aufgabenwahrnehmung obliegt dem jeweiligen Flughafenbetreiber. Dieser erfüllt die Aufgaben entweder durch eigenes Personal oder hat hierfür Unternehmen beauftragt.
Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat als zuständige Luftsicherheitsbehörde die Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf und am Flughafen Köln-Bonn. Für die Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach § 8 LuftSiG am Flughafen Niederrhein in Weeze ist hingegen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Luftsicherheitsbehörde.