Remondis Rhein-Wupper GmbH & Co.KG
Datum
28.01.2025
Datum der Umweltinspektion
11.12.2024
Anlagenbezeichnung
Recyclinganlage
Standort

Schneiderstraße 52

40764 Langenfeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2, 8.15.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
31 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

• Abfallstromkontrolle 

• Genehmigungskonformität 

• Immissionsschutz 

• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

• Abwasserbehandlung

Grundlage der Umweltinspektion

• § 52 BImSchG 

• § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG 

• § 47 KrWG

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel

• Verstoß gegen materielle Anforderungen an den Betrieb und Unterhaltung von Abwasseranlagen.1) 

• Fehlende Gestattung nach § 5 der 5. BImSchV für die externe Immissionschutz-Beauftragte.1) (Der Mangel wurde abgestellt.) 

• Mängel an der Aufkantung des DK-Tankplatzes.2) 

• Unvollständiger Anfahrschutz am DK-Tank.2) (Der Mangel wurde abgestellt.)

• Errichtung einer Lagerbox im Bereich der Umschlagsanlage ohne die erforderliche Anzeige.1) (Der Mangel wurde abgestellt.)

• Aufstellung eines Rollenspalters ohne die erforderliche Anzeige.1) 

• Annahme und unsachgemäße Lagerung eines Kühlschranks in einem Schrottcontainer aufgrund unsachgemäße Annahmekontrolle.2) (Der Mangel wurde abgestellt.)

Veranlasste Maßnahmen

• Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.