Schneiderstraße 52
40764 Langenfeld
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
• Abfallstromkontrolle
• Genehmigungskonformität
• Immissionsschutz
• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
• Abwasserbehandlung
• § 52 BImSchG
• § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
• § 47 KrWG
• Verstoß gegen materielle Anforderungen an den Betrieb und Unterhaltung von Abwasseranlagen.1)
• Fehlende Gestattung nach § 5 der 5. BImSchV für die externe Immissionschutz-Beauftragte.1) (Der Mangel wurde abgestellt.)
• Mängel an der Aufkantung des DK-Tankplatzes.2)
• Unvollständiger Anfahrschutz am DK-Tank.2) (Der Mangel wurde abgestellt.)
• Errichtung einer Lagerbox im Bereich der Umschlagsanlage ohne die erforderliche Anzeige.1) (Der Mangel wurde abgestellt.)
• Aufstellung eines Rollenspalters ohne die erforderliche Anzeige.1)
• Annahme und unsachgemäße Lagerung eines Kühlschranks in einem Schrottcontainer aufgrund unsachgemäße Annahmekontrolle.2) (Der Mangel wurde abgestellt.)
• Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.