VDM Metals GmbH
Datum
02.04.2026
zuletzt geändert Datum
01.06.2026
Datum der Umweltinspektion
25.02.2026
Anlagenbezeichnung
Blockbrammenstraße 2
Standort

Kaiser-Wilhelm-Str. 100

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.3.a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.6.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
14 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, Luft
  • AwSV
  • Umweltmanagement/ Betriebsorganisation
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Mehrere Auffangwannen sind mit ölhaltigen Flüssigkeiten belegt ¹)
    (Mängel wurden bereits behoben)
  • Aufplatzungen der Bodenbeschichtung im Fußboden ¹) (Mängel wurden bereits behoben)
  • An den Wänden und Kabel sind herabtropfende wassergefährdende Flüssigkeiten ¹) (Mängel wurden bereits behoben)
  • Bei dem Durchgang zum Schrabberkanal ist die Decke noch nicht komplett nach AwSV saniert¹)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.