Duisburger Str. 15-17
41460 Neuss
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- AwSV
- Immissionsschutz, allgemein
- industrielles Abwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Das Anlagenkataster enthält nicht alle am Standort betriebenen AwSV-Anlagen. Mindestens vier AwSV-Anlagen sind nicht aufgeführt.1)
- Im Lageplan fehlen mindestens vier AwSV-Anlagen.1)
- Anlagendokumentationen und Betriebsanweisungen zu den vorhandenen AwSV-Anlagenwurden bisher nicht erstellt.1)
- Es wurde bisher keine Gefährdungsabschätzung zu den einwandigen Rohrleitungen über unbefestiger Fläche erstellt.1)
- Zu mindestens vier AwSV-Anlagen konnten keine Prüfberichte vorgelegt oder nachgereicht werden.2) Mangel zwischenzeitlich behoben
- Die Bezeichnung des Sachverständigen für geprüfte Anlagen(teile?) entspricht nicht der Bezeichnung der AwSV-Anlagen im Anlagenkataster oder der Bezeichnung von Anlagen im Lageplan.1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.