Drekopf Recyclingzentrum GmbH
Datum
06.01.2024
Datum der Umweltinspektion
27.11.2024
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Schürmannstraße 19b

45136 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nrn. 8.11.2.4, 8.12.3.2, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
6 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Offene Lagerung von Papier-Filterstaub in einem nicht korrekten Lagerbereich.2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Altholz über die Lagerbox hinaus.1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung eines Altölkanisters auf dem Hallenboden ohne Auffangwanne.2) Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.