Deponiebetriebsgesellschaft Remscheid GmbH
Datum
05.06.2025
Datum der Umweltinspektion
19.02.2025
Anlagenbezeichnung
Deponie Solinger Str. und Bodenlager
Standort

Solinger Str. 14c

42857 Remscheid

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4 Deponie
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2 Zwischenlager für Böden und Ersatzbaustoffe
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallwirtschaft
  • Wasserwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 22a DepV,
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG,
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Deponie

  • Änderung der Lagerbereiche im Zwischenlager für Böden und Ersatzbaustoffe ohne die erforderliche Anzeige. Der Mangel wurde abgestellt.
  • Fehlende Selbstüberwachungsergebnisse des Sickerwassers im Jahr 2024.
  • Abflusshindernis an der Haltung S 11 und nicht erfolgte Sanierung. Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.