Güldenwerth 37
42857 Remscheid
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abfallstromkontrolle
- Abwasser
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Annahme eines Abfalls ohne die erforderliche Genehmigung1)
- Fehlende Nachweise über die Dichtheit der Abwasseranlage1) (Der Mangel wurde am 22.04.2025 behoben)
- Fehlende Abwasseranalyen1
- Mangel im Abfallregister1) (Der Mangel wurde am 17.12.2024 behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.