Sunfire Solingen GmbH
Datum
24.03.2025
Datum der Umweltinspektion
20.01.2025
Anlagenbezeichnung
Oberflächenbehandlung
Standort

Höhscheider Weg 25

42699 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
23 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung 
  • Abwasser, Abwasserbehandlung 
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Immissionsschutz, allgemein 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
    (LWG)

     

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Teilweise inkonsistente Angaben bzgl. der Dokumentation der AwSVAnlagen.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.