Wieland-Werke AG
Datum
30.01.2025
Datum der Umweltinspektion
05.12.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Umformung von Schwermetallen
Standort

Ziegeleiweg 20

42555 Velbert

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.6.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
44 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  •  Immissionsschutz, allgemein: UI - 1 - Checkliste Mantelbogen 
  • Immissionsschutz, Luft: UI - 7 - Checkliste Luftreinhaltung Abwasser, 
  • Abwasserdirekteinleitung: UI – 9 – Checkliste Industrieabwasser 
  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung: UI – 9 – Checkliste Industrieabwasser
     
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)


 

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen formelle Anforderungen einer Indirekteinleitgenehmigung – behoben durch organisatorische Maßnahmen1)
  • Verstoß gegen formelle und materielle Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)2)
  • Verstoß gegen Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt von Abwasseranlagen2)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsscheiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.