Remondis GmbH & Co. KG (Voerde)
Datum
26.05.2026
Datum der Umweltinspektion
10.03.2026
Anlagenbezeichnung
Bauschuttrecyclling, Containerdienst
Standort

Weseler Straße 76

46562 Voerde

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
14 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • AwSV: Tankstelle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz WHG i.V.m. § 93 Landeswassergesetz LWG
     
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abstellen von befüllten Containern auf unbefestigter Fläche, entgegen der aktuellen Anzeige
  • Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ohne die erforderliche Rückhaltung
  • keine ausreichende Reinigung des Außenbereiches
  • keine ausreichende Befeuchtung des Altholzes
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.