Ernst Becker Bahn- und Tiefbau GmbH
Datum
23.07.2025
Datum der Umweltinspektion
15.05.2025
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Böskenstraße 42

46562 Voerde

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
davon: Vor-Ort-Aufwand
8 Stunden
Umfang der Umweltinspektion
  • Abnahme der Gesamtanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG i.V. mit Nr. 24.1.3 VV BImSchG (Abnahmeprüfung)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • fehlendes Löschwasserkonzept 2)
  • fehlendes Befeuchtungskonzept 2)
  • fehlendes Reinigungskonzept 2)
  • teilweise fehlende Dokumentation 1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Abnahmeprotokoll

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.