GHD NE-Metallveredelungs GmbH
Datum
22.11.2023
zuletzt geändert Datum
14.02.2024
Datum der Umweltinspektion
21.11.2023
Anlagenbezeichnung
Galvanikanlage
Standort

Lanterstraße 17

46539 Dinslaken

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
19 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit (i.V.m.) § 93 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Falsche Einleitungsstelle für das behandelte Produktionsabwasser
Veranlasste Maßnahmen
  • Verlagerung der Einleitung von Produktionsabwasser, Antragsstellung und Neugenehmigung der Indirekteinleitung.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.