Kühlhaus Düsseldorf - Zweigniederlassung der Schütten & Lemmerholz GmbH & Co. KG
Datum
20.02.2019
zuletzt geändert Datum
19.02.2019
Datum der Umweltinspektion
18.01.2018
Anlagenbezeichnung
MDI-Lager
Standort

Mainstr. 111

41469 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
33 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
7 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Überprüfung von immissionsschutzrelevanten Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid  Az.: 23-GV 77/04 Vt vom 03.06.2005
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV NRW (ehemals VAwS)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 116 Landeswassergesetz (LWG NRW)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Geringfügiger Mangel in der Anlagen-dokumentation von AwSV-Anlagen -  Mangel wurde behoben
  • Erheblicher Mangel in der Durchführung und Dokumentation von Lärmmessungen - Mangel wurde behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben vom 27.02.2018

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.