Eicken Biogas GbR
Datum
26.04.2016
Datum der Umweltinspektion
28.05.2021
18.10.2018
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Eicken 1

41336 Schwalmtal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Trifft nicht zu.
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
8.6.3.2 (V)</p></div>
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Rechtsbereich AwSV)
  • Umgang mit Abwasser- und Niederschlagswasser
Grundlage der Umweltinspektion
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz § 100 Wasserhaushaltsgesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Allgemeine Betriebsdokumentation1)
  • Vorrichtung zum Betätigen des Schiebers ander Versickerungsmulde fehlte.1)
  • Notwendige Nachprüfung nach AwSV wurde nicht durchgeführt. 2) – erledigt mit Bericht vom 26.10.2018
  • Kontrollschächte der Ringdrainage mit Wasser gefüllt und wurden nicht beprobt.2)
  • Umwallung nicht durchgängig.2)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben, Anhörung nach § 28 VwVfG NRW

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.