TanQuid GmbH & Co. KG
Datum
14.11.2019
zuletzt geändert Datum
10.02.2020
Datum der Umweltinspektion
12.12.2017
Anlagenbezeichnung
Tanklager Essen II
Standort

Haus-Horl-Str. 105

45357 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abwasser, allgemein
  • AwSV
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nicht-Einhaltungen von Nebenbestimmungen der vorhandenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Der Mangel wurde am 26.08.2018 beseitigt) 
  • Unzureichende Dokumentation der Abwasserbehandlungs- bzw. Entwässerungsanlage (u.a. SüwVO Abw, Betriebstagebuch unvollständig, Betriebsanweisung nicht vorhanden) 
  • Nachweis der Dichtheit der Abwasserbehandlungsanlage (RKB) liegt nicht vor 
  • Sachverständigen-Prüfbericht für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liegt nicht vor. (Der Mangel wurde am 02.08.2018 beseitigt) 
  • Beschädigungen der Bodenbeschichtung im Auffangraum. (Der Mangel wurde am 25.09.2019 beseitigt)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.