Drekopf Recyclingzentrum GmbH
Datum
07.02.2023
zuletzt geändert Datum
03.04.2023
Datum der Umweltinspektion
08.12.2022
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Schürmannstraße 19b

45136 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nrn. 8.11.2.4, 8.12.3.2, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
38 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Wasserrecht
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 94 LWG
  • § 60 WHG
  • § 62 WHG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerbrG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehler in der Abfallbilanz 2021. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Der Domschacht der unterirdischen Tanke ist undicht. 1)
  • Die Beschichtung der Wände des Domschachtes hat sich großflächig gelöst. Das Metall der Wände ist korrodiert. 2)
  • Unzureichende Dokumentation der Abscheideranlage (monatliche Kontrolle / halbjährliche Wartung / Betriebstagebuch unvollständig / Betriebsanweisung unvollständig) 1) Der Mangel wurde abgestellt
  • Die monatliche Kontrollen an der Abscheideranlage wurde nicht fristgerecht durchgeführt 1) Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.