Konrad-Zuse-Straße 10
42551 Velbert
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein: UI-1 Mantelbogen
- Immissionsschutz, Luft: UI-7 Checkliste Luftreinhaltung
- Abwasser, Abwasserindirekteinleitung: UI-9 Checkliste Industrieabwasser
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Mängel im Bereich Abfallentsorgung1)
- Mängel im Bereich der Abluftführung2)
- Verstoß gegen formelle Anforderungen hinsichtlich der Anforderungen an das Betriebstagebuch1)
- Verstoß gegen materielle Anforderungen der Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage1)
- Verstoß gegen materielle Anforderungen an den Betrieb und Unterhaltung von Abwasseranlagen2) – Sanierungskonzept vorhanden
- Verstoß gegen formelle Anforderungen der Indirekteinleitgenehmigung1)
- Verstoß gegen materielle Anforderungen der
- Oberflächenentwässerung2);
- Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt;
behoben durch Einbau einer dezentralen Behandlung
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.