Drekopf Recyclingzentrum GmbH
Datum
27.09.2023
zuletzt geändert Datum
22.01.2023
Datum der Umweltinspektion
19.07.2023
Anlagenbezeichnung
Recyclinganlage
Standort

Haberstraße 41

42551 Velbert

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4 in Verbindung mit Nr. 8.12.1.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
12 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • AwSV
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Abfallbilanz 2022 wurde nicht fristgerecht vorgelegt. 1,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Nicht genehmigte Lagerung von Altglas und Bauschutt in Containern. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die vorhandene Beregnungsanlage in der Halle funktionierte nicht. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Das Register für nachweispflichtige Abfälle (Übernahmescheine von Sammelentsorgungsnachweisen) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es nicht am Standort geführt wird. (Verstoß gegen § 24 Abs. 3 NachwV) 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Entsorgung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wird das Register in Listenform geführt ohne dass die Wiegescheine in Papierform vorliegen. (Verstoß gegen § 24 Abs. 4 NachwV) 1)
  • Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Erzeugung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wird das Register in Listenform geführt ohne dass die Wiegescheine in Papierform vorliegen. (Verstoß gegen § 24 Abs. 6 NachwV) 1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.