Haberstraße 41
42551 Velbert
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
- § 47 KrWG
- AwSV
- Im Werkstattcontainer standen ein Ölfass und zwei Kanister nicht auf einer Auffangwanne. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Vor der Halle standen 3 Kühlschränke ohne Auffangwanne. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Elektroaltgeräten im Freien ohne Witterungsschutz. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Beregnungsanlage konnte nach Aufforderung nicht in Betrieb genommen werden. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Der genehmigte Jahresdurchsatz wurde geringfügig überschritten. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Das Register für nachweispflichtige Abfälle (Übernahmescheine von Sammelentsorgungsnachweisen) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es nicht am Standort geführt wird. 1, 4) Der Mangel wurde abgestellt.
- Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Erzeugung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben, da die Wiegescheine nicht in Papierform vorlagen. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.