
Frequently asked questions (Symbolbild) / ©Gajus - stock.adobe.com
Mutterschutz im Schulbereich
Mutterschutz im Bereich der Schule: Wer muss was wann tun?
Vorgang | Agierende(r) | Adressat | Dokumentation | Bemerkungen |
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Anzeige der Schwangerschaft | schwangere Lehrerin | Schulleiter*in | ärztliche Bescheinigung bzw. Kopie Mutterpass | |
Mitteilung an Bezirksregierung/an Schulamt (bei Lehrerin an Grundschule) | Schulleiter*in | Dez. 47.x bzw. Schulamt | schriftlich | Schulleiter*in übersendet Schwangerschaftsbestätigung und ausgefüllten Meldebogen |
Mitteilung an das Dezernat 56 (Arbeitsschutz) | Schulleiter*in | Dez. 56 | online | Online |
Erstellung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung | Schulleiter*in | Original verbleibt an Schule, Kopie an Schwangere und Dez. 47.x bzw. Schulamt | schriftlich | Formular Gefährdungsbeurteilung Beratung durch B·A·D |
Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern und Jugendlichen; ggfs. alternative Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt (befristet bis Ergebnis der B·A·D-Untersuchung vorliegt) | Schulleiter*in | schwangere Lehrerin | mündlich | |
Erteilung des Untersuchungsauftrages an die B·A·D GmbH und Übersendung des ausgefüllten Meldebogens | Schulleiter*in | B.A.D. | per Fax/E-Mail | Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin Kontaktdaten BADs |
Untersuchungstermin bei der B·A·D GmbH | B.A.D | schwangere Lehrerin | Beizubringen: Mutterpass, Impfausweis, vorhandene Laborwerte, Kopie Gefährdungsbeurteilung, Fragebogen zum beruflichen Einsatz
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Mitteilung des Ergebnisses / Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot | B.A.D | an Schulleitung, diese leitet Kopie an Dez. 47.x bzw. Schulamt | schriftlich | Schwangere erhält Laborwerte und die Beurteilung der arbeitsmedizinischen Untersuchung. Die Schulleitung erhält die Beurteilung in zweifacher Ausfertigung. Die Schulleitung leitet eine Ausfertigung der Beurteilung an das Dez.47.x bzw. das Schulamt weiter. |
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis des Untersuchungsergebnisses | Schulleiter*in | |||
Entscheidungsinformation an schwangere Lehrerin; evtl. modifizierte Arbeitsaufträge ohne Kinderkontakt | Schulleiter*in | Schwangere Lehrerin | schriftlich | Hinweis zur „unverantwortbaren Gefährdung“ (siehe Merkblatt zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) des MAGS) |
Ausbruch einer unter Bemerkungen aufgeführten Infektionserkrankung mit sofortiger Freistellung | ||||
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Konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B·A·D GmbH bei untersuchter schwangeren Lehrkraft | Schulleiter*in | Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkrankungsfall auftritt z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Covid-19 usw. | ||
Ggf. Meldung des Ausbruchs sofern im Untersuchungsergebnis gefordert | Schulleiter*in | Dez. 47.x bzw. Schulamt | gemäß Punkt 3 und 4 der Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot | |
Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternat. Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt | Schulleiter*in | schwangere Lehrerin | Erlass MSB (Stand 06/2013) gibt bei zeitl. befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht bzw. die Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot der B·A·D GmbH. | |
Erteilung des Untersuchungs-/Beratungsauftrags | Schulleiter*in | B.A.D. | Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin aufgrund eines Erkrankungsfalls an der Schule | |
weitere Untersuchung der schwangeren Lehrkraft | B.A.D. | schwangere Lehrerin | ||
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis der neu vorliegenden / aktualisierten Mutterschutzbescheinigung | Schulleiter*in | weiteres Procedere siehe oben |