Frequently asked questions (Symbolbild)

Mutterschutz im Schulbereich

Mutterschutz im Bereich der Schule: Wer muss was wann tun?

VorgangAgierende(r)AdressatDokumentationBemerkungen
Anzeige der Schwangerschaftschwangere LehrerinSchulleiter*inärztliche Bescheinigung bzw. Kopie Mutterpass 
Mitteilung an Bezirksregierung/an Schulamt (bei Lehrerin an Grundschule)Schulleiter*inDez. 47.x bzw. SchulamtschriftlichSchulleiter*in übersendet Schwangerschaftsbestätigung und ausgefüllten Meldebogen
Mitteilung an das Dezernat 56  (Arbeitsschutz)Schulleiter*inDez. 56onlineOnline
Erstellung und Umsetzung einer
Gefährdungsbeurteilung
Schulleiter*inOriginal verbleibt an Schule, Kopie an Schwangere und Dez. 47.x bzw. Schulamtschriftlich

Formular Gefährdungsbeurteilung

Beratung durch B·A·D

Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern und Jugendlichen; ggfs. alternative Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt (befristet bis Ergebnis der B·A·D-Untersuchung vorliegt)Schulleiter*inschwangere Lehrerinmündlich 
Erteilung des Untersuchungsauftrages an die B·A·D GmbH und Übersendung des ausgefüllten MeldebogensSchulleiter*inB.A.D.per Fax/E-MailParallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin
Kontaktdaten BADs
Untersuchungstermin bei der B·A·D
GmbH
B.A.Dschwangere Lehrerin 

Beizubringen: Mutterpass, Impfausweis, vorhandene Laborwerte, Kopie Gefährdungsbeurteilung, Fragebogen zum beruflichen Einsatz

 

Mitteilung des Ergebnisses / Beurteilung und Empfehlung zum BeschäftigungsverbotB.A.Dan Schulleitung, diese leitet Kopie an Dez. 47.x bzw. SchulamtschriftlichSchwangere erhält Laborwerte und die Beurteilung der arbeitsmedizinischen Untersuchung. Die Schulleitung erhält die Beurteilung in zweifacher Ausfertigung. Die Schulleitung leitet eine Ausfertigung der Beurteilung an das Dez.47.x bzw. das Schulamt weiter.
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis des UntersuchungsergebnissesSchulleiter*in   
Entscheidungsinformation an schwangere Lehrerin; evtl. modifizierte Arbeitsaufträge ohne KinderkontaktSchulleiter*inSchwangere LehrerinschriftlichHinweis zur „unverantwortbaren Gefährdung“ (siehe Merkblatt zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) des MAGS)
Ausbruch einer unter Bemerkungen aufgeführten Infektionserkrankung mit sofortiger Freistellung
Konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B·A·D GmbH bei untersuchter schwangeren LehrkraftSchulleiter*in  Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkrankungsfall auftritt z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Covid-19 usw.
Ggf. Meldung des Ausbruchs sofern im Untersuchungsergebnis gefordertSchulleiter*inDez. 47.x bzw. Schulamt gemäß Punkt 3 und 4 der Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot
Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternat. Einsatzmöglichkeiten ohne KinderkontaktSchulleiter*inschwangere Lehrerin Erlass MSB (Stand 06/2013) gibt bei zeitl. befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht bzw. die Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot der B·A·D GmbH.
Erteilung des Untersuchungs-/BeratungsauftragsSchulleiter*inB.A.D. Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin aufgrund eines Erkrankungsfalls an der Schule
weitere Untersuchung der schwangeren LehrkraftB.A.D.schwangere Lehrerin  
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis der neu vorliegenden / aktualisierten MutterschutzbescheinigungSchulleiter*in  weiteres Procedere siehe oben