
Stadtwohnung (Symbolbild) / ©BR_D
Wohnungswesen
Im Bereich des Wohnungswesens geht es um die Förderung des Wohnens unter sozialen Gesichtspunkten.
Rechtliche Grundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (BergArbWoFöG)
Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)
Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz – WoBindG)
Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Richtlinien über die Belegung und Nutzungsüberwachung von Landesbedienstetenwohnungen
Kontakt

Kontakt (Symbolbild) / ©MH - stock.adobe.com
Katja Martin
Dezernat 35: Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung
Tel.: 0211 475-2350
Fax: 0211 475-2671
E-Mail: katja.martin@brd.nrw.de
Gabriele Pojer-Hopp
Dezernat 35: Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung
Tel.: 0211 475-2851
Fax: 0211 475-2671
E-Mail: gabriele.pojer@brd.nrw.de
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