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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Gentechnisch veränderte Organismen - Bakterien, Viren, Zellkulturen, Pilze, Pflanzen, Tiere
Mit Hilfe von gentechnischen Verfahren kann das Erbgut von Organismen künstlich so verändert und gezielt manipuliert werden, dass GVO entstehen. Sowohl die Erzeugung und Erforschung von GVO in „gentechnischen Anlagen“ als auch deren Verbringen in die Umwelt als "Freisetzung" oder "Inverkehrbringen" unterliegt mit dem Gentechnikrecht strengen Regelungen.
Links zu Fachinformationen
Zulassung und Überwachung
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Dezernat 53 ist der Vollzug in zwei Teilsachgebieten angesiedelt:
- 53.5: landesweite Zuständigkeit in NRW für die nach dem Gentechnikgesetz vorgeschriebenen Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren (außer Freisetzungsvorhaben) und
- 53.6: Zuständigkeit im Regierungsbezirk Düsseldorf für die Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben und Inverkehrbringen von Produkten (außer Lebens- und Futtermitteln), die gentechnisch veränderte Organismen enthalten können.
Die Überwachungsaufgaben in den anderen Bezirken Arnsberg, Detmold, Köln und Münster werden von den entsprechenden Bezirksregierungen wahrgenommen.
Kontakt
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