Versicherungsaufsicht
Die Bezirksregierung Düsseldorf übt die Aufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz aus. Wie diese Aufsicht aussieht und auf welcher Grundlage diese basiert, erfahren Sie auf der Übersichtsseite Versicherungsaufsicht.
Die Bezirksregierung Düsseldorf übt die Aufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz aus. Dabei handelt es sich um Pensions- und Sterbekassen sowie Kranken-, Schadens- und Unfallversicherungsunternehmen mit regional begrenztem Wirkungskreis im Sinne von § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Größere Versicherungen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betreut.
Die den Bezirksregierungen obliegende Aufsicht dient dazu, die Belange der Versicherten zu wahren und Missstände im Versicherungsgewerbe zu beseitigen. Hieraus resultieren Handlungsfelder im Bereich der Zulassung zum Geschäftsbetrieb und der laufenden Finanz- und Rechtsaufsicht.
Diese Handlungsfelder umfassen inhaltlich von der Genehmigung des Geschäftsbetriebs über die regelmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Vereine bis zur Auflösung alle wesentlichen Elemente des Geschäftsbetriebes, wie unter anderem:
- Vorprüfung der Jahresabschlüsse/versicherungsmathematischen Gutachten
- Genehmigung/Kenntnisnahme von Geschäftsplan- und Satzungsänderungen
- Freistellungen von der laufenden Aufsicht
- Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Organmitglieder
- Bescheinigung der Vertretungsverhältnisse
- Prüfung von Beschwerden
Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit der Bezirksregierungen im Bereich der Versicherungsaufsicht sind unter anderem:
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Versicherungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Versicherungsvertragsgesetz
- Anlageverordnung
- Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
- Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen
- Handelsgesetzbuch
- Aktiengesetz
- Bürgerliche Gesetzbuch (im Hinblick auf vereinsrechtliche Vorschriften)
Weitere Informationen und Kontakte finden Sie auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
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