Entschädigung für Naziunrecht
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die einzige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts. Zur Bewältigung dieser Aufgabe stehen dem Dezernat ca. 10 Personen zur Verfügung, die unterschiedliche Aufgabenfelder bearbeiten.
Der Zuständigkeitsrahmen
Das Dezernat 15 ist nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zuständig für die Entschädigung von Verfolgten, die in der Nazi-Zeit oder bis zum 31.12.1952 ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hatten oder ihn aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen verloren haben. Hinzu kommt die Zuständigkeit für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 und aus dem Gebiet der freien Stadt Danzig, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im europäischen Ausland haben. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet das Bundesentschädigungsgesetz mit seinen sechs Durchführungsverordnungen.
Seit 1993 können Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen, die während der NS-Zeit verfolgt wurden und hierfür noch keine Entschädigungsleistungen erhalten haben, Beihilfen nach den Härtefonds-Richtlinien des Landes erhalten. Es handelt sich bei diesen Beihilfen um freiwillige Leistungen des Landes, auf deren Erhalt kein Rechtsanspruch besteht.
Die wesentlichen Tätigkeitsfelder
Ein wesentlicher Bestandteil der heutigen Arbeit des Dezernates 15 ist die Zahlung zuerkannter Entschädigungsrenten nach dem BEG sowie deren Anpassung an geänderte Verhältnisse, z.B. bei allgemeinen Rentenerhöhungen oder bei Veränderungen des anerkannten Verfolgungsleidens.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit umfasst die Erstattung von Heilfürsorgeleistungen nach dem BEG für die durch die Verfolgung verursachten Gesundheitsschäden. Hier kommen z.B. die Erstattung von Arzt- und Medikamentenkosten, die Gewährung von Kuren und die Bewilligung von orthopädischen Hilfsmitteln in Betracht.
Tendenziell steigend ist die Nachfrage nach Leistungen aus dem Härtefonds. Hier ist anhand der eingeführten und aufgrund der Gleichbehandlungsansprüche der Antragstellerinnen und Antragsteller verbindlichen Entscheidungspraxis jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer einmaligen oder laufenden Beihilfe gegeben sind.
Der Zahlung laufender Renten nach BEG oder laufender Beihilfen nach dem Härtefonds korrespondiert ein Tätigkeitsfeld, das mit der Rückforderung überzahlter Beträge, z.B. im Todesfall des Empfängers, befasst ist.
Da für viele Entscheidungen medizinischer Sachverstand benötigt wird, gehört dem Dezernat ein medizinischer Dienst an, der zur Zeit aus drei Ärztinnen und einem Arzt besteht. Die Tätigkeit der Ärztinnen besteht ausschließlich in gutachterlichen Stellungnahmen zu privat vorgelegten oder von der Behörde eingeholten Gutachten oder in der Beratung darüber, welche medizinischen Befunde für die Klärung einer anhängigen Frage benötigt werden. Eigene medizinische Untersuchungen werden nicht durchgeführt.
Da die Opfer oder ihre Hinterbliebenen und Erben heute weltweit verstreut leben und viele die deutsche Sprache nicht (mehr) beherrschen, gehören dem Dezernat außerdem zwei Übersetzerinnen an. Mit deren Hilfe kann auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch kommuniziert werden.
Neben diesen auf individuelle Ansprüche bezogenen Aufgaben führt das Dezernat 15 die Bundeszentralkartei (BZK) als zentrales und gemeinsames Register des Bundes und der Länder. Die BZK dient der Dokumentation durchgeführter Entschädigungsverfahren. Sie enthält auf ca. 2,5 Mio. Karteikarten die erfassten Anspruchsberechtigten und ihre Angehörigen aus allen Entschädigungsbehörden der Bundesrepublik. Die Karteikarten geben Auskunft darüber, bei welcher Behörde sich die Entschädigungsakte heute befindet und wo dem gemäß weitere, den konkreten Einzelfall betreffende Informationen eingeholt werden können. Sie geben weiter Auskunft darüber, wer verfolgt wurde, da Anspruchsberechtigte und Verfolgte nicht in jedem Entschädigungsfall identisch sind, und sie geben Auskunft über möglicherweise noch vorhandene Angehörige.
Im Wiedergutmachungsarchiv, dass mehr als 1 Mio. Akten umfasst, sind in den dort aufbewahrten Entschädigungsakten die einzelnen Verfolgungsschicksale und der Gang der Entschädigungsverfahren dokumentiert. Hier befinden sich derzeit die Akten aus allen ehemaligen Entschädigungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Archiv (wie auch die BZK) ist aus datenschutz- und archivrechtlichen Gründen nicht öffentlich zugänglich.
Allerdings nimmt die Bedeutung von BZK und Archiv für die Geschichtswissenschaft immer mehr zu. In den vergangenen Jahren hat es vermehrt Forschungsprojekte gegeben, die die BZK und das Aktenarchiv als Erkenntnisquelle nutzen durften, soweit der Datenschutz dem nicht entgegen stand. Auch derzeit laufen verschiedene Projekte, die auf das Archiv Rückgriff nehmen möchten.
Für weitergehende Fragen zur Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts stehen die unter Ansprechpersonen genannten Personen zur Verfügung.
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