Regionalrat
19.02.2026

Regionalrat Düsseldorf startet in neue Wahlperiode

Mit seiner konstituierenden Sitzung in der Bezirksregierung Düsseldorf hat der Regionalrat Düsseldorf heute die neue Wahlperiode offiziell eröffnet.

Der Regionalrat ist das zentrale Steuerungs- und Planungsorgan für die räumliche Entwicklung der Planungsregion Düsseldorf. Mit seinen Beschlüssen gestaltet er maßgeblich die Entwicklung von Wohn-, Arbeits-, Frei- und Verkehrsflächen und schafft damit wesentliche Rahmenbedingungen für Lebensqualität, wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung, Klima- und Umweltschutz sowie die Versorgungssicherheit in der Region. 

Wahl des Vorsitzes
Die 63 stimmberechtigten Mitglieder, die nach den Kommunalwahlen 2025 gewählt oder berufen worden sind, kamen erstmals in neuer Zusammensetzung zusammen. 

Zum Vorsitzenden des Regionalrates wurde Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, gewählt.
Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Klaus Reese benannt.
Zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Iris Bellstedt gewählt. 

„Ich freue mich über das Vertrauen der Mitglieder des Regionalrates. Gemeinsam werden wir die anstehenden Aufgaben verantwortungsvoll angehen und die räumliche Entwicklung unserer Region aktiv gestalten. Es geht darum, wirtschaftliche Dynamik, Klimaschutz und Infrastrukturplanung in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“, betonte der neu gewählte Vorsitzende Dr. Keller. 

„Der Regionalrat übernimmt eine zentrale Verantwortung für die strategische Entwicklung unserer Region. Die Bezirksregierung wird ihn dabei weiterhin fachlich fundiert und verlässlich unterstützen“, erklärte Regierungspräsident Thomas Schürmann. „Mit seiner neuen Zusammensetzung startet der Regionalrat Düsseldorf in eine Wahlperiode, die durch tiefgreifende Transformationsprozesse geprägt sein wird – von Flächenentwicklung und Infrastruktur über Klimaanpassung bis hin zum Strukturwandel. Seine Entscheidungen werden die räumliche Entwicklung der Region nachhaltig prägen.Dafür ist eine enge und konstruktive Zusammenarbeit in der gesamten Region von besonderer Bedeutung.“ 

Zudem wurden gemäß § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW beratende Mitglieder berufen. Diese vertreten unter anderem die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, den Naturschutz, die Sportverbände sowie die Gleichstellung. 

Einrichtung von Fachausschüssen
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Regionalrat vier Fachausschüsse eingerichtet: 

  1. Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel (WS)
    Themen: Wirtschaft, Strukturwandel, ländliche Entwicklung und Bodenordnung, Städtebauförderung sowie strukturwandelbezogene Förderungen.
  2. Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur (VI)
    Themen: Verkehr und Mobilität, Leitungen, Energie- und sonstige Infrastruktur sowie infrastrukturbezogene Förderprogramme.
  3. Ausschuss für Umwelt und Regionale Zusammenarbeit (URZ) 
    Themen: Umwelt- und Klimaschutz, Kultur und Tourismus, Gewässer, Resilienz, regionale Kooperationen sowie umweltbezogene Förderungen.
  4. Ausschuss für Planung (PA)
    Themen: Formelle raumordnerische Verfahren, Monitoring sowie Beteiligungsverfahren.

Zentrale Themen der neuen Wahlperiode
In der kommenden Wahlperiode stehen zahlreiche strategisch bedeutsame Themen auf der Agenda:

  • Fortentwicklung des Regionalplans Düsseldorf (RPD):
    Der Regionalrat entscheidet über Erarbeitungen und Änderungen des Regionalplans. Erwartet werden mehrere Einzeländerungen, etwa zur Ausweisung von Siedlungsbereichen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen. Auch der Strukturwandel im Rheinischen Revier sowie wasserwirtschaftliche und weitere Umweltfragen werden eine zentrale Rolle spielen.
  • Monitoring und Grundlagenarbeit:
    Die Regionalplanungsbehörde analysiert fortlaufend die Entwicklung von Siedlungs- und Freiräumen und wertet Fachbeiträge – etwa zu Klimaschutz und Landwirtschaft – aus. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für mögliche Anpassungen des Regionalplans.
  • 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen:
    Die laufende Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) wird Auswirkungen auf die Regionalplanung haben. Gegebenenfalls sind Anpassungen des Regionalplans erforderlich.
  • Raumordnerische Verfahren und Großprojekte:
    Die Regionalplanungsbehörde prüft die Umsetzung der Ziele der Raumordnung, berät Kommunen und erstellt Stellungnahmen zu Fachplanungen. In der neuen Wahlperiode wird sich der Regionalrat unter anderem mit Raumverträglichkeitsprüfungen für große Infrastrukturvorhaben wie dem Delta Rhine Corridor befassen.
  • Förderprogramme und Infrastrukturplanung:
    Der Regionalrat berät und beschließt über Verkehrsinfrastrukturplanungen sowie über Förderprogramme in den Bereichen Städtebauförderung, Kunst- und Kulturförderung, Altlastensanierung und Bodenschutz, Naturschutz sowie Landschaftspflege. 

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