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Bezirksregierung darf unangekündigt überwachen
Bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist ein Streitfall mit einem Abfall-Unternehmen aus dem Ruhrgebiet gegangen. Nun wurde dort entschieden: Die Bezirksregierung Düsseldorf durfte das Sonderabfallzwischenlager des Unternehmens ohne Vorankündigung kontrollieren.