ronstik - stock.adobe.com Inhaltsseite Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden Die europäische Union sieht mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsbeschlüssen und Anordnungen für sogenannte IE-Anlagen vor.
altitudedrone - stock.adobe.com Inhaltsseite Veröffentlichungen der Kommunen Über die untenstehenden Links gelangen Sie zu den Veröffentlichungen von Umweltinspektionsplänen und -programmen sowie der Umweltinspektionsberichte der Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) im Regierungsbezirk Düsseldorf.
BR_D Inhaltsseite Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklung Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft lebendige Gewässer in NRW. Die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ist zuständig für die Gewässerentwicklung der Gewässer erster und zweiter Ordnung.
MQ-Illustrations - stock.adobe.com Inhaltsseite Allgemeines zur Bauaufsicht Die Bauaufsicht wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden in NRW ist dreistufig: untere, obere und oberste Bauaufsichtsbehörde.
MQ-Illustrations - stock.adobe.com Inhaltsseite Fachaufsicht Für alle Fragen zum Thema Bauaufsicht, die mit einem Neubau, mit baulichen Änderungen am bestehenden Gebäude oder einer Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu tun haben, sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Christian Müller - stock.adobe.com Inhaltsseite Großflächiger Einzelhandel Der großflächige Einzelhandel (Einkaufszentren und Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche) ist im besonderen Maße geeignet das Erscheinungsbild und die Entwicklung der Städte zu beeinflussen.
NDABCREATIVITY - stock.adobe.com Inhaltsseite Öffentliche Bauherren Umsetzung baulicher Anlagen sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW durch öffentliche Bauherrn
RioPatuca Images - stock.adobe.com Inhaltsseite Anerkennung und Beaufsichtigung Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.
Inhaltsseite Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse) Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW.