Kurzprotokoll Informationsver. über das geplante Bodenordnungsve. Wallach-Borth am 10.07.2017 in der Stadthalle Rheinberg

Anwesend: Bezirksregierung Düsseldorf, Dez 33 Herr Merten, Herr Wilden, Herr Gassen Deichverband Duisburg-Xanten Deichgräf Paeßens, GF Herr Schwenke LINEG Herr Böhmer, Herr Kempken Am 10.07.2017 fand in der Stadthalle Rheinberg eine Informationsveranstaltung zur geplanten Unternehmensflurbereinigung Wallach-Borth statt. Die Bezirksregierung hatte ca. 350 Eigentümer per Brief geladen, soweit deren Adressen aus den öffentlichen Büchern erkennbar waren. Die Landwirtschaftskammer hatte die Ladung zusätzlich an ca. 50 Bewirtschafter verschickt. Der Ladungskreis war auf die Eigentümer des Gebietes gemäß Anlage beschränkt worden. Diese Karte war Bestandteil des Einladungsschreibens. Erschienen waren ca. 160 Personen. Herr Merten begrüßte die Teilnehmer und gab grundsätzliche Informationen über die Arbeit des Dezernates 33 als Flurbereinigungsbehörde sowie den Zweck des Termins. Eigentümer und Pächter sollten frühzeitig über Anlass, Ziele, die gesetzliche Basis sowie die Vorgehensweise der Flurbereinigung informiert werden. Anlass des geplanten Flurbereinigungsverfahrens ist der entstehende hohe Flächenbedarf für die Deichbaumaßnahme Wallach des Deichverbandes Duisburg-Xanten sowie die Gewässerbaumaßnahme Borth’sche Ley der LINEG. Der Planfeststellungsbeschluss für die Deichbaumaßnahme wird in Kürze erlassen werden. Für die Gewässerregulierung Nordgebiet der LINEG (und somit für die Borth’sche Ley) hat die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen stattgefunden, die Einwendungsfrist endete im Frühjahr 2017. Der Erörterungstermin wird voraussichtlich Ende 2017 stattfinden. Herrn Hahn vom zuständigen Planungsbüro stellte die vom Deichverbandes Duisburg-Xanten geplante Deichbaumaßnahme Wallach anhand einer Präsentation vor. Einzelne Fragen wurden beantwortet. Erschließungsdetails werden im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen sein. Anschließend stellte Herr Kempken von der LINEG die geplante Gewässerbaumaßnahme Borth’sche Ley als Teil der Gewässerregulierung Nordgebiet anhand einer Präsentation vor. Fragen zur Durchsetzbarkeit der Planung auf Privatflächen können derzeit noch nicht beantwortet werden, weil das Erörterungsverfahren über die Einwendungen und eine Entscheidung des Kreises Wesel noch aussteht. Danach informierten Herr Wilden und Herr Merten vom Dezernat 33 anhand einer Präsentation über den üblichen Ablauf einer Unternehmensflurbereinigung sowie die vorgesehene Abgrenzung des geplanten Verfahrens Wallach-Borth. Im Folgenden wurden einige grundlegende Fragen/Anmerkungen geäußert und beantwortet. Aus der anschließenden Diskussion sind folgende Aussagen festzuhalten:
  • Die postalische Ladung ist bürgerfreundlich, aber in formellen Einleitungsverfahren nicht ausreichend, weil nur durch eine öffentliche Bekanntmachung alle Eigentümer erreicht werden. Derzeit sind nicht alle Eigentümer und deren Adressen mit letzter Sicherheit bekannt. Im fortgeschrittenen Flurbereinigungsverfahren werden diese Unsicherheiten aber beseitigt werden und eine individuelle Ansprache aller Teilnehmer durch die Behörde erfolgen.
  • Die vorläufige Abgrenzung des Verfahrensgebietes ist das Ergebnis einer intensiven Voruntersuchung des Dez 33 unter wesentlicher Berücksichtigung der beiden Planverfahren, der Eigentums- und Pachtstruktur, der Topographie und der Katastersituation.
  • Einzelne, außerhalb der Ortslagen Wallach und Borth liegende, bebaute Grundstücke sollen aus verfahrens- und vermessungstechnischen Gründen mit in das Verfahren einbezogen werden, um nicht die Grenzen von Enklaven besonders vermessen zu müssen. Bebaute Grundstücke außerhalb der Einwirkungsbereiche der geplanten Baumaßnahmen sind als sogenannte bedingte Grundstücke von einer Veränderung ausgeschlossen.
  • Flächenverluste von bebauten Grundstücken im Einwirkungsbereich der Baumaßnahmen sollen , wenn möglich, direkt am Grundstück ausgeglichen werden (z.B. durch Verbreiterung). Andernfalls ist der Nachteil durch eine Geldentschädigung auszugleichen.
  • Ein geringfügiger Landbeitrag aller Verfahrensbeteiligten kann z.Zt. nicht ausgeschlossen werden. Die derzeitigen Bemühungen um die Beschaffung von Vorratsland verlaufen jedoch erfolgversprechend, so dass voraussichtlich ausreichend Vorratsland zur Verfügung stehen wird.
  • Sofern Verkaufsbereitschaft einzelner Eigentümer besteht, kann bereits jetzt eine Landbevorratung durch das Dezernat 33 erfolgen.
  • Der normale Grundstücksverkehr (Kauf, Tausch, Verpachtung, Beleihung o.ä.) wird durch ein Flurbereinigungsverfahren nicht gehemmt. Die Rechte Dritter werden im Zuge der Neuzuteilung der Flächen durch die Flurbereinigungsbehörde gewahrt. In diesem Zusammenhang werden auch zusammenhängende Flächen so in Einzelflächen zerlegt, dass grundbuchliche Belastungen o.ä. nicht auf arrondierten größeren Stücken liegen. Im Übrigen wird das Verfahrensgebiet nahezu vollständig neu vermessen werden.
  • Für diese Arbeiten und das Flurbereinigungsverfahren entstehen den Eigentümern (Teilnehmer der Flurbereinigung) keine Kosten - diese werden von den beiden Unternehmensträgern LINEG und dem Deichverband Duisburg-Xanten getragen.
Der weitere Ablauf wurde wie folgt skizziert:
  • Nach den Sommerferien wird per öffentlicher Bekanntmachung zu dem im Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebenen Aufklärungstermin für die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer geladen (§5 FlurbG). Die Bitte einzelner Erschienener auf zusätzliche postalische Information wurde aufgenommen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
  • Im Anschluss daran soll zeitnah die Unternehmensflurbereinigung angeordnet werden. Der Anordnungsbeschluss wird ebenfalls ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die weiteren Schritte der Vorstandswahl, der Wertermittlung, der Bauerlaubnisgespräche werden im Wesentlichen vorgegeben vom Fortgang der Deichausbauplanung.