Hebamme (Symbolbild) / ©sushytska - stock.adobe.com
Hebammen
Informationen für Hebammen.
Seit dem 01.04.2024 sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Hebammenberufsordnung (HebBO) zuständig.
Dies umfasst einerseits die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung gem. § 7 Abs. 1 S. 1 HebBO, andererseits auch die Meldeverpflichtung aus § 8 HebBO.
Die Hebammen werden gebeten der Meldeverpflichtung durch Eintragung in dem dafür eingerichteten Meldeverfahren nachzukommen.
Mit der Registrierung im Fachverfahren können alle Nachweise an gleicher Stelle hochgeladen werden.
Das Fachverfahren erreichen Sie hier.
Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich an folgende E-Mailadresse: Dez24.Gesundheitsfachberufebrd.nrw.de (Dez24[dot]Gesundheitsfachberufe[at]brd[dot]nrw[dot]de).
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