Hafen (Symbolbild) / ©niemannfrank - stock.adobe.com
Hafensicherheit
Der Hafensicherheit in NRW obliegt die Umsetzung des SOLAS-Übereinkommens, Kapitel XI-2 mit dem ISPS-Code, bezogen auf Hafenanlagen in NRW.
Hierbei handelt es sich um besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt zum Schutz vor terroristischen Übergriffen.
Betroffen sind Hafenanlagen, an denen Schiffe in internationaler Fahrt abgefertigt werden.
Die zweite wesentliche Aufgabe ist die Implementierung der Hafensicherheitsrichtlinie in NRW, mit dem Ziel der Erweiterung von Gefahrenabwehrmaßnahmen über die ISPS-Anlagen hinaus auf das gesamte Hafengebiete.
Ansprechpersonen
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